Relative Rechte richten sich dagegen nur gegen einzelne bestimmte Personen und verpflichten diese zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen. In diesem Zusammenhang spricht man auch von einem Anspruch ...
Absolute Rechte wirken für und gegen jedermann. Sie kommen als Persönlichkeitsrechte und als Herrschaftsrechte vor. Persönlichkeitsrechte sind das Recht auf Unverletzlichkeit der Rechtsgüter Leben ...